Abfallwirtschaft Lahn-Dill

Karl-Kellner-Ring 47-49
35576 Wetzlar

Abfallwirtschaftszentrum
Am grauen Stein
35614 Aßlar

Tel. 06440 922-50

Mo-Fr 7.30 - 16.00 Uhr
Sa 8.00 - 12.00 Uhr

Wertstoffhöfe
Sa 9.00 - 12.00 Uhr


Der direkte Draht

Abfallberatung
06441 407-1818
Sperrabfallanmeldung
02771 800474
Hotline Gelber Sack
0800 1889966

Elektronisches Nachweisverfahren

Seit dem 1. April 2010 müssen Nachweise und Register für gefährliche Abfälle elektronisch geführt, signiert, übermittelt und gespeichert werden. Für Erzeuger und Beförderer von gefährlichen Abfällen gibt es eine Übergangsfrist bis zum 1. Februar 2011, spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen alle Beteiligten die neuen Regelungen anwenden.



  • Alle Nachweise (Entsorgungsnachweis, Begleitschein) werden elektronisch erstellt und gespeichert.

  • Abfallerzeuger, die ihre Abfälle ausschließlich über Sammelentsorgungsnachweise entsorgen lassen, sind von der Umstellung nicht betroffen. Diese erhalten weiterhin ihre Übernahmescheine in Papierform.

  • Alle rechtsverbindlichen Dokumente werden mit Hilfe eines Kartenlesegerätes und einer persönlichen Signaturkarte qualifiziert elektronisch unterschrieben und müssen revisionssicher archiviert werden (elektronische Registerführung).

  • Der Datenverkehr zwischen Wirtschaft und Behörden läuft bundesweit einheitlich über die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS). Dabei handelt es sich nicht um eine Behörde, sondern um eine technische Infrastruktur.

  • Jeder Beteiligte muss mit seinen Daten bei der ZKS registriert sein. Dies gilt auch dann, wenn Erzeuger und Beförderer die Übergangsfrist nutzen und erst am 1. Februar 2011 mit der elektronischen Nachweisführung beginnen.

Weitere Informationen und nützliche Hinweise zum elektronischen Nachweisverfahren sind auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Gießen  (www.rp-gießen.de ) sowie unter www.zks-abfall.de und www.gadsys.de eingestellt. Ihr Ansprechpartner im Abfallwirtschaftzentrum Aßlar: Herr Baylan (Tel. 06440 922-516).



Die Abfallwirtschaft Lahn-Dill hat sich mit Erweiterung ihrer EDV im Abfallwirtschaftszentrum Aßlar ihrerseits auf die Neuerungen eingestellt und die Umgebung geschaffen, um elektronische Entsorgungsnachweise zu erstellen und elektronische Begleitscheine zu empfangen und zu bearbeiten. Auch Voraussetzungen für die elektronische Signatur der Begleitscheine und der Register wurden geschaffen.

Ausdrücklich gilt für alle Beteiligten im Umgang mit gefährlichen Abfällen (Erzeuger, Beförderer und Entsorger), dass sie bei der ZKS (Zentrale Koordinierungsstelle) registriert sein müssen, um die elektronische Vorgehensweise abwickeln zu können. Erzeuger oder Beförderer, die nicht registriert sind, können ihre Abfälle nicht am Abfallwirtschaftszentrum Aßlar entsorgen.




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